Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kinderfreunde Knittelfeld
AGB zur Ferienaktion
Die Vereinbarung beinhaltet alle Erfordernisse für die für den Aufenthalt sorgende Person, für die Kinderfreunde Knittelfeld.
Die bindende Anmeldung muss schriftlich/online erfolgen, der Teilnahmebetrag und ggf. andere in Rechnung gestellte Kosten sind nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Eine Teilnahme am Ferienaufenthalt ist nur nach Bezahlung der gesamten Aufenthaltskosten möglich.
Die von den Kinderfreunden bestätigte Anmeldung dient zur Vorlage für Anträge um Zuschüsse bei einzelnen Institutionen (z.B. Gemeinden, Jugendämter, Steiermärkische Landesregierung, Betriebsräte, Krankenkassen).
Unsere Preise beinhalten die in diesem Prospekt angeführten Leistungen. Pro Familie ist zusätzlich ein Kinderfreunde-Jahresmitgliedsbeitrag in der Höhe von € 35,- zu entrichten (entfällt für Familien mit bestehender Mitgliedschaft). Die beschriebenen Angebote sind Vorschläge – das real durchgeführte Programm richtet sich v.a. nach den Bedürfnissen und Interessen der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen und nach der jeweiligen Wettersituation.
Ermäßigungen werden vom finalen Elternbeitrag, das heißt nach Abzug aller Zuschüsse, abgezogen. Pro Anmeldung ist nur eine Ermäßigung möglich. Ermäßigungen gelten nur für die Angebote auf der Kinderfreunde Hube.
Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Reiseantritt wird die Anzahlung für geleistete Vorarbeiten verrechnet, danach 75 % der Aufenthaltskosten als Stornogebühr. Bei Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor Aufenthaltsbeginn bzw. bei Nicht-Teilnahme ohne Stornierung wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Der Grund für die Stornierung ist für den Reiseveranstalter unerheblich, die Stornogebühren werden ohne Ausnahme verrechnet.
Die Kinderfreunde behalten sich vor, bei zu wenigen Teilnehmer:innen Angebote abzusagen. In diesem Fall werden die geleisteten Gesamtkosten zurück erstattet.
Bei frühzeitiger Abreise aus dem Feriencamp (z.B. bei Krankheit oder bei Nichteinhaltung der Campordnung) kann der Teilnahmebeitrag nicht zurückerstattet werden. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich für die Abholung ihres Kindes Sorge zu tragen. Die anfallenden Kosten für die frühzeitige Heimreise müssen von den Erziehungsberechtigten getragen werden.
Sachbeschädigungen durch TeilnehmerInnen müssen von den Erziehungsberechtigten beglichen werden.
Neben der E-Card sind alle relevanten, im Ferienkuvert enthaltenen Unterlagen vollständig ausgefüllt in das Feriencamp mitzugeben. Der Gesundheitsbogen ist vollständig ausgefüllt mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt im üro für Abenteuer und Fantasie im KiZ abzugeben oder per Post oder Email zu senden.
Handynutzung:
Kinderferien heißt bei den Kinderfreunden Kinderurlaub ohne Handy! Bringt Ihr Kind dennoch ein Handy mit, wird dieses von der Turnusleitung abgesammelt und verwahrt. Ihr Kind bekommt das Handy gerne zu vereinbarten Telefonzeiten einmal am Tag ausgehändigt. In unseren Ferienturnussen gibt es ein Diensthandy – die Telefonnummer wird bei den Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollte es erforderlich sein werden Sie selbstverständlich auch von unserer Campleitung kontaktiert. Solange Sie nichts von uns hören, ist soweit alles in Ordnung und Ihrem Kind geht es ausgezeichnet! Bitte vertrauen Sie uns diesbezüglich und haben Sie Verständnis für diese Maßnahme, da sie für alle Beteiligten – vor allem für Ihre Kinder – außerordentlich sinnvoll und leider mittlerweile auch absolut notwendig geworden ist!
Foto- bzw. Filmaufnahmen der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen dürfen für Werbeprodukte der Kinderfreunde (Ferienprospekt, Homepage und Facebook) verwendet werden.
Knittelfeld, Februar 2022